Die neue israelische Regierung bekennt sich zum Verfassungsbruch
Interview mit dem Chefredakteur der österreichischen Zeitschrift "International" v. 6. Januar 2023
Die jüngste Regierungsbildung wird nicht nur den israelisch-palästinensischen Konflikt in einer bislang noch nie dagewesenen Weise verschärfen, sie stellt auch eine eklatante Provokation für das internationale politische System dar, ist der Sukkus des Gespräches, welches ich mit dem deutschen Völkerrechtler und Politiker Norman Paech am 5.1 geführt habe... |
Text-Dokument [15.0 KB]
Bericht der "Internationalen Untersuchungskommission der besetzten Gebiete Palästinas einschließlich Ost-Jerusalem und Israel"
Der Menschenrechtsrat gibt sich wirklich Mühe. Dies ist nun der dritte Bericht, der über die Lage des Völkerrechts und der Menschenrechte in den von Israel besetzten Gebieten Palästinas in diesem Jahr vom Menschenrechtsrat vorgelegt wird. Nach den beiden Berichten der Sonderberichterstatter Michael Lynk (HRC A/HRC/49/87 v. 21. März 2022) und Francesca Albanese (UNGV A/77/356 v. 21. 9. 22) hat der Menschenrechtsrat nun den Bericht einer Internationalen Kommission am 27. Oktober vorgelegt (UNGA A/77/328 v. 14. September 2022). Den Auftrag dazu hatte er am 27. Mai 2021 erteilt, „in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich Ost-Jerusalem, und in Israel alle mutmaßlichen Verletzungen des humanitären Völkerrechts und Verstöße gegen das internationale Menschenrecht vor und nach dem 13. April 2021 zu untersuchen.“ ...
BIP-aktuell #238 v. 26. November 2022
PDF-Dokument [102.5 KB]
Die Teilungsresolution - eine immer noch offene Rechnung
Rede auf dem Palästina-Solidaritäts-Tag in Berlin am 26. November 2022
Am 29. November 1947 verabschiedete die UN-Generalversammlung die berühmte Teilungsresolution 181 (II) mit 33 gegen 13 Stimmen bei 10 Enthaltungen. Unter Punkt 3 heißt es:
„Zwei Monate nach Abschluss des Abzugs der Streitkräfte der Mandatsmacht (England), in jedem Fall spätestens am 1. Oktober 1948, entstehen in Palästina ein unabhängiger arabischer Staat und ein unabhängiger jüdischer Staat sowie das in Teil III dieses Plans vorgesehene internationale Sonderregime für die Stadt Jerusalem. Die Grenzen des arabischen Staates, des jüdischen Staates und der Stadt Jerusalem sind die in den Teilen II und III beschriebenen Grenzen.“...
PDF-Dokument [120.6 KB]