Brüsseler Tribunal verurteilte USA einstimmig

Vortrag, Gewerkschaftshaus v. 1. Dezember 2023

Zumindest im Kreis der »Cuba-Aficionados« hat sich herumgesprochen, dass es in der Tat am 16./17. November 2023 in Brüssel ein Tribunal gab. Die bürgerliche Großpresse hat nirgends davon Kenntnis genommen, hat es auch nie irgendwie kommentiert, sie waren alle eingeladen, niemand ist gekommen außer der Jungen Welt und auch offensichtlich dem Freitag. Die Frage ist: Weswegen jetzt ein Tribunal nach 60 Jahren der Sanktionen und der Blockade durch die USA?

Internationales Tribunal über die Sanktionen der USA gegen die Republik Cuba

Einführung und Urteil, Brüssel 16. und 17. November 2023

Wir leben in finsteren Zeiten, die Welt ist in Unordnung. Zwei furchtbare Kriege lähmen den menschlichen Fortschritt und werfen uns in unserem gesellschaftlichen Fortschritt um Jahrzehnte zurück. Die beiden großen Kriege in der Ukraine und Palästina sind nicht nur Kriege zwischen einzelnen Staaten, sondern Kriege, in die die ganze Welt gezogen wird und der Verbrechen die Grenze zu den Kapitalverbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord bereits überschritten haben...

Tribunal Auftakt ger-engl.pdf
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Verdeckte Kriege im Schatten des Völkerrechts

Das Argument 340/2023, S. 181-192

Ein Merkmal aller Kriege, an denen die USA und mit ihnen die Staaten der NATO derzeit beteiligt sind, ob in Afrika, im Mittleren Osten oder in Europa, ist ihre globale Bedeutung über den lokalen Kriegsschauplatz hinaus. In ihnen manifestiert sich der Anspruch, die Welt nach den eigenen Interessen zu ordnen, als „regelbasierte Ordnung“ diplomatisch im Umlauf. Diese Ordnung unterscheidet sich nicht nur sprachlich, sondern auch inhaltlich von der Völkerrechtsordnung, die seit ihrer Gründung in der UNO-Charta 1945 die alleinige Matrix der internationalen Ordnung sein sollte – auch für die NATO...

15. Menschenrechtsbericht der Bundesregierung

Anhörung vor dem Bundestagsausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe v. 17. April 2023

Für die Bundesregierung stellen offensichtlich die Menschenrechte den obersten Wert in der Rangfolge ihrer Verpflichtungen in der Außenpolitik dar. Sie garantieren nicht nur den Schutz der Rechte des Einzelnen, sondern sie sollen die Menschen auch zur Erkenntnis und Wahrnehmung ihrer Rechte befähigen, um ihre Grundbedürfnisse autonom und selbstbestimmt sichern zu können. Die feministische Pointierung dieser Politik zielt auf die bisher eher vernachlässigten Aufgaben der Nivellierung der Machtverhältnisse zwischen den Geschlechtern und die strukturelle Veränderung der Bedingungen für die Ungleichheit. Dieser neugeschaffene Schwerpunkt verändert aber nicht die grundsätzliche Aufgabe der Menschenrechte, die sozialen, ökonomischen politischen und kulturellen Grundbedürfnisse aller Menschen herzustellen und zu garantieren...

Sind soziale Verteidigung und gewaltfreier Widerstand im Völkerrecht erlaubt?

Friedensforum 2/2023, S. 49/50

Unter dem Begriff der sozialen Verteidigung werden sehr vielfältige Formen des zivilen Ungehorsams verstanden, die jedoch alle zweierlei gemeinsam haben: sie richten sich gegen Zustände, Entwicklungen und Situationen innerhalb eines Staates und sind alle gewaltfrei. Es sind alles Formen des Protestes, ob Verweigerung, Boykott oder Blockade, die bis zu den aktuellen Protestformen von Organisationen wie „Fridays for Future“, „Ende Gelände“ und „Letzte Generation“ mit Sachbeschädigung und Störung des Verkehrs reichen. Sie haben sich nur mit der innerstaatlichen Rechtsordnung, insbes. dem Strafrecht, auseinanderzusetzten....

Putin vor ein Sondertribunal

Anhörung des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestag am 6. Februar 2023.

Zu dem Thema „Strafverfolgung und Beendigung der Straflosigkeit angesichts des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine.“ hat der Auswärtige Ausschuss Stellungnahmen von Sachverständigen angehört. Es geht darum, die Möglichkeiten, Präsident Putin wegen des Verbrechens der Aggression von ein Sondertribunal zu stellen, zu erkunden, da eine Anklage vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag nicht möglich ist. Hier sind die Gründe nachzulesen, weswegen ich ein derartiges Sondertribunal ablehne.

Bundestag Sondertribunal.pdf
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Krieg gegen die Ukraine - Renaissance des Völkerrechts?

in: Andreas Engelmann u.a. (Hrsg.), Streit ums Recht, S. 223 -233, VSA Hamburg 2022

Seit dem 24. Februar 2022 ist nun das eingetreten, was niemand in Europa mehr für möglich gehalten hat, es herrscht wieder Krieg. Es ist nicht der erste nach dem Zweiten Weltkrieg, was gerne vergessen wird. Es ist auch nicht der erste in der Welt, an dem die NATO und insbesondere Deutschland beteiligt sind. Nehmen wir es genau, so hat der Krieg nicht erst im Februar 2022 begonnen, sondern schon Jahre zuvor. Er begann faktisch mit den Demonstrationen auf dem Maidan 2013/2014, die direkt zur Trennung der Krim von der Ukraine und ihre Eingliederung in die Russische Föderation führte...

Die globalen Regeln der NATO - wo bleibt das Völkerrecht?

Vortrag auf der Konferenz "Ohne NATO leben", Berlin 21. Mai 2022

Die schon als „hirntot“ diagnostizierte Nato zeigt sich wieder erholt und angriffslustig wie in ihren „besten“ Jahren. Dass diese Wiederbelebung ausgerechnet durch Russland geschieht, ist nicht so überraschend, denn die Sowjetunion war überhaupt der Anlass für die Gründung der Nato und Existenzberechtigung bis zum Untergang der Sowjetunion. Erst danach wandte sich die Nato der Absicherung ihrer ökonomischen und strategischen Interessen zu. Ihre militärischen Missionen verliefen allerdings nicht so erfolgreich, denken wir an Afghanistan, Irak, Libyen und Syrien. Doch nun ist sie wieder am Ursprung ihrer Aufgabe zurück, der Konfrontation mit Russland...

Ohne Durchsetzungsmacht

Junge Welt v. 13. Mai 2022, S. 12-13

Man kann darüber streiten, was im Krieg zuerst stirbt, die

Wahrheit oder das Völkerrecht. Im Krieg der NATO gegen

Jugoslawien im März 1999 waren es beide zugleich. Die

Lügen wurden alsbald entdeckt, aber das Völkerrecht blieb

ramponiert auf der Strecke. Es wurde nie rehabilitiert. In

den folgenden Kriegen von Afghanistan 2001, Irak 2003,

Libyen 2011 bis Syrien 2014 konnte es seine Aufgabe,

Frieden zu stiften und zu garantieren, nicht erfüllen. Zu tief

hatte sich bis dahin die Verachtung für die Normen und die

Institution (UNO), die man 1945 selbst ins Leben gerufen

hatte, bei den kriegführenden Staaten eingegraben...

Völkerrecht als Sanktion?

Ossietzky 7 v. 2. April 2022, S. 217-220

Seit gut einem Monat ist wieder Krieg in Europa. Es ist nicht der erste nach dem großen Zweiten Weltkrieg, was derzeit gerne vergessen wird. Es ist auch nicht der erste in der Welt, an dem die NATO und insbesondere Deutschland beteiligt sind. Aber bei keinem dieser Kriege wurde so schnell nach der Hilfe des Völkerrechts und seiner internationalen Gerichte gerufen...

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Mehrfach beansprucht - Inseln und Atolle                   Die Territorialkonflikte in Ostasien könnten sich zu einem militärischen Konflikt auswachsen

Junge Welt v. 11. Januar 2022, S. 11-12.

Seit August 2021 ist die Fregatte »Bayern« nach Ostasien im Seegebiet zwischen dem Horn von Afrika, Australien und Japan unterwegs. Laut Ex-Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) ist der Einsatz der Bundeswehr notwendig, um Chinas Machtstreben einzudämmen und die Geltung des Völkerrechts zu sichern.1 Das brachte ihr zwar den Vorwurf eines »wilhelminischen Weltbilds« vom Fraktionsvorsitzenden der SPD, Rolf Mützenich, ein. Aber der Inspekteur der Marine, Vizeadmiral Kay-Achim Schönbach, erklärte davon ungerührt und ganz im Regierungskonsens, die Fahrt der Fregatte Bayern solle unter anderem unterstreichen, dass Deutschland auf der Seite seiner internationalen Wertepartner für die Freiheit der Seewege und die Einhaltung des Völkerrechts in der Region eintrete...

Der Internationale Strafgerichtshof zwischen "positiver Komplementarität" und Politik

Verfassungsblog v. 25. Nobvember 2021

Vor kurzem hat der neue Chefankläger beim Internationalen Gerichtshof (IStGH) Karim A. A. Khan QC  die Vorermittlungen gegen Kolumbien wegen möglicher Verbrechen in der Auseinandersetzung mit der Guerilla-Organisation Farc aus Gründen der Komplementarität eingestellt. Dieses in Art. 17 Römisches Statut vom 17. Juli 1998 (RSt) kodifizierte Prinzip der Komplementarität entlastet den Ankläger von weiteren Untersuchungen und möglicher Anklage, wenn er zu der Überzeugung gelangt, dass der Staat der vermutlichen Täter ernstgemeinte und effektive eigene Untersuchungen der angeblichen Kriegsverbrechen garantieren kann...

Territorialkonflikte in Südostasien

Welttrends-online, Oktober 2021

Seit August 2021 ist die Fregatte „Bayern“ nach Ostasien im Seegebiet zwischen dem Horn von Afrika, Australien und Japan unterwegs. Laut Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer ist der Einsatz der Bundeswehr notwendig, um Chinas Machtstreben einzudämmen. Das brachte ihr zwar den Vorwurf eines „wilhelminischen Weltbilds“ vom Fraktionsvorsitzenden der SPD, Rolf Mützenich, ein. Aber der Inspekteur der Marine, Vizeadmiral Kay-Achim Schönbach, erklärte ganz im Regierungskonsens, die Fahrt der Fregatte Bayern solle unter anderem unterstreichen, dass Deutschland auf der Seite seiner internationalen Wertepartner für die Freiheit der Seewege und die Einhaltung des Völkerrechts in der Region eintrete...

Afghanistan - Wer schützt das Völkerrecht?

VerfassungsBlog, 2021/10/26.

In Einem sind sich politische Parteien, Medien und Öffentlichkeit einig: ob man den Rückzug der Bundeswehr aus Afghanistan nun Desaster, Debakel oder Niederlage nennt, er soll gründlich analysiert werden, und mit ihm der gesamte Einsatz seit 2001. Bei aller Skepsis, ob das bei der ständig betonten weltweiten Verantwortung der Bundesrepublik wirklich tiefgreifend geschieht, ist ein Defizit schon heute offensichtlich. Die völkerrechtliche Legitimation des Kriegseinsatzes steht nicht zur Debatte...

Bomben ohne völkerrechtliche Legitimation

ND, v. 7. Oktober 2021

Vor genau zwanzig Jahren, am 7. Oktober 2001 haben die USA mit NATO-Verbündeten Afghanistan angegriffen - als Reaktion auf die Terroranschläge vom 11. September. Nach 20 Jahren Krieg macht sich die Bundesregierung nun an die Aufarbeitung. Dabei wird es in erster Linie wohl darum gehen, was schief gelaufen ist bei dem Militäreinsatz und wie die Taliban die Macht zurückgewinnen konnten. Die Rechtmäßigkeit des Krieges gegen Afghanistan steht sicherlich gar nicht zur Debatte, und auch in öffentlichen Diskussionen spielt das kaum eine Rolle. War der Krieg gegen Afghanistan konform mit den völkerrechtlichen Normen?

75 Jahre UNO-Charta

Ossietzky 13, 2021, S. 436 - 440

Kein Gespräch über die UNO kommt ohne Kritik und Enttäuschung aus, doch eine Alternative ist nicht in Sicht. Ganz anders verhält es sich bei der Charta der UNO, die trotz mancher Änderungswünsche unangefochten die Basis für das moderne Völkerrecht geworden ist. Sie wurde am 26. Juni 1945 in San Francisco von den vier Großmächten USA, UDSSR, Volksrepublik China und England (ohne Frankreich) und den Staaten der Anti-Hitler-Koalition, insgesamt 50, unterzeichnet. So kurz nach dem großen Krieg war das nur möglich, weil Roosevelt und Churchill sich schon 1941 auf Neufundland getroffen hatten, um über eine neue Friedensordnung nach dem Sieg über Nazi-Deutschland zu beraten...

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Völkermord an den Uiguren?

Stellungnahme für die Anhörung des Menschenrechtsausschusses des Deutschen Bundestages am 17. Mai 2021

Spätestens seit 2018, als der UN-Ausschuss zur Beseitigung der Rassendiskriminierung den periodischen Bericht Chinas diskutierte und die Fraktion der Grünen einen Antrag im Bundestag „Schwere Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang beenden, aufklären und ahnden“ einbrachte, hat die Diskussion über die Menschenrechtliche Situation in Xinjiang die Öffentlichkeit erreicht. Es geht vor allem um die sog. Umerziehungslager, mit denen „wir uns nicht abfinden können“, wie Außenminister Heiko Maas bei seinem Antrittsbesuch in der Volksrepublik vom November 2018 sagte. Sie stehen im Zentrum der Kritik. In ihnen sollen bis zu einer Million Uiguren interniert sein. In ihnen sollen Folter, systematische Vergewaltigung, Sterilisation und Zwangsarbeit herrschen...

Menschenrechtsausschuss Uíguren.pdf
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Von Heraklit bis Trump                                             Warum das Völkerrecht zwischen Krieg und Frieden keine Chance hat

Burkhard Liebscher (Hrsg.), Radikalität und Zukunft des Krieges  Bernhard H. F. Taurecks Theorie des Krieges in interdiskiplinärer Diskussion, Banden-Baden 2021, S. 143-156.

Beginnen wir mit Heraklit, dem im weiten Feld des Kriegsgeschehens bis auf den heutigen Tag eine gewisse Bedeutung, nach Bernhard H. F. Taureck sogar eine „geostrategische Bedeutung“, wenn auch „nur eben als Folge einer verfehlten Deutung“ (S. 22), zukommt. Heraklits zentrales und so missdeutbares „Kriegsfragment 53“ lautet: 

„Krieg als Vater von allen, von allen König, und die einen erweist er als Götter, die anderen als Menschen: die einen macht er zu Sklaven, die anderen zu Freien.“...

Drohnen und Autonome Waffensysteme im Blick des Völkerrechts

Friedensforum 2/2021, S. 47-49.

Am 3. Januar 2019 töteten die USA den iranischen Generalmajor Soleimani und neun seiner Begleiter in Bagdad durch einen Drohnenangriff. Wie die UN-Sonderberichterstatterin für willkürliche Exekutionen und Schnell-Hinrichtungen Agnes Callamard dem UN-Menschenrechtsrat berichtete, bestand für die USA keine tatsächliche, unmittelbare Bedrohung. Das Vorgehen der USA war eindeutig rechtswidrig und stellte einen groben Verstoß gegen das Völkerrecht dar. Die USA hingegen rechtfertigten die Ermordung des Generals mit Selbstverteidigung...

Endlich, der Internationale Strafgerichtshof kommt nach Palästina

Junge Welt v.

Alles Völkerrecht ist politisch. Es regelt die Beziehungen zwischen den Staaten, und die sind, ob im Krieg oder Frieden, politisch. Das erklärt auch, weswegen der Prozess der Entstehung von Völkerrecht bis zu seiner Verbindlichkeit so zeitraubend ist. Das internationale Strafrecht hat über 50 Jahre gebraucht, bis es vom Auftrag der UNGeneralversammlung an die Völkerrechtskommission 1946 bis zu seiner vertraglichen Kodifizierung im Römischen Statut 1998 die Strafverfolgung durch den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag ermöglichte. Es gab gewaltige Bedenken der Souveränität aus dem Weg zu räumen und große Staaten wie USA, Russland und Indien aber auch Israel sind dem Statut nicht beigetreten...

Der lange Weg des Internationalen Strafgerichtshofs in die Unabhängigkeit

International VI/2020, S. 12-15.

Am Ende des Prozesses gegen die deutschen Hauptkriegsverbrecher in Nürnberg mahnte Chefankläger Robert Jackson: „Wir dürfen niemals vergessen, dass nach dem gleichen Maße, mit dem wir die Angeklagten heute messen, auch wir morgen von der Geschichte gemessen werden. Diesen Angeklagten den vergifteten Becher reichen, bedeutet, ihn an unsere eigenen Lippen zu setzen.“ Würde Jackson heute auf die Internationale Strafjustiz blicken, könnte er allerdings kaum Freude empfinden...

 

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Zur Aktualität der Nürnberger Prozesse nach fünfundsiebzig Jahren

Mitteilungen der Kommunistischen Plattform der Partei DIE LINKE, H. 11, 2020, S. 6-16

In Eric Hobsbawms Weltgeschichte des 20. Jahrhunderts „Das Zeitalter der Extreme“ aus dem Jahr 1994 hatten die Nürnberger Prozesse noch keinen Platz. Zwischen dem "Ende der Imperien" und dem "Kalten Krieg", wo diese Prozesse ihren Ort haben müssten, tauchen sie nicht auf. "Das Zeitalter der Extreme" scheint dieses erste Weltgericht der Menschheitsgeschichte in den Augen des Historikers ohne nennenswerte Markierung verschluckt zu haben. Er war damit nicht allein. In einer Entscheidung vom 9. Januar 1959 sprach der Bundesgerichtshof schon vor Jahrzehnten das aus, was die Mehrzahl der Juristen und wahrscheinlich ein großer Teil der Bevölkerung über den Wert der Urteile damals dachte. Der Gerichtshof wollte die Urteile wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und wegen Kriegsverbrechen nicht anerkennen, weil er rechtliche Bedenken wegen der Art hatte, in der ein Teil der Urteile zustande gekommen war und wegen des sachlichen Rechts, auf dem sie beruhten...

Unvollkommen, unverzichtbar

Neues Deutschland v. 26./27. Juni 2020

Am 26. Juni 1945 wurde in San Francisco die UNO-Charta unterzeichnet - von den vier Großmächten USA, UdSSR, Volksrepublik China und England sowie den Staaten der Anti-Hitler-Koalition, insgesamt 50.

So kurz nach dem großen Krieg war das nur möglich, weil US-Präsident Franklin D. Roosevelt und der britische Premier Winston Churchill sich schon 1941 auf Neufundland getroffen hatten, um über eine neue Friedensordnung nach dem sich als sicher abzeichnenden Sieg über Nazi-Deutschland zu beraten...

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Überfall auf die MaviMarmara

Interview in "Junge Welt", Juni 2020, S. 8 

Vor zehn Jahr, am 31. Mai 2010, enterte die israelische Marine in internationalen Gewässern sechs mit Hilfsgütern für den Gazastreifen beladene Schiffe. Sie waren damals als Bundestagsabgeordneter der Partei Die Linke dabei. Wer stand hinter dem Unternehmen und welche Ziele hatte das?

 

Es war eine internationale Aktion vieler Organisationen, so aus den USA, aus Griechenland, aus Schweden, aber auch der Türkei. Unser Ziel war im Wesentlichen, auf die völkerrechtswidrige Blockade aufmerksam zu machen, die Israel 2007 über den Gaza-Streifen verhängt hatte. Wir sagten uns: Wir müssen die internationale Gemeinschaft dazu zwingen, Israel von dieser Blockade abzubringen, die das gesamte Leben in Gaza paralysiert, die Ökonomie zerstört. Außerdem hatten wir Hilfsgüter an Bord, rund 10.000 Tonnen, Lebensmittel, Textilien, Pharmaka, medizinische Ausrüstung, 3500 Tonnen Zement, 750 Tonnen Stahl, Holz und so weiter...

Mit der Bombe leben.                                                   Nukleare Teilhabe - F18 oder Abzug der Atomwaffen

Junge Welt, v. 12. Mai 2020, S. 12-13.

Seit dem 25. März 1958, als der Bundestag nach äußerst kontroverser Debatte beschloss, Trägersysteme für Atomsprengköpfe aus den USA zu beschaffen, ist der Streit über die Eingliederung der Bundeswahr in die atomare NATO-Strategie nicht verstummt. So häufig auch der Abzug der ca. 20 noch in Büchel stationierten US-Atomwaffen – zeitweilig lagerten 1500 atomare Sprengköpfe in der Bundesrepublik – gefordert wurde, geschehen ist bisher nichts...

JW-Nukleare Teilhabe 12-05-20.pdf
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Trump, die USA und das Völkerrecht

International, Die Zeitschrift für Internationale Politik, Sondernummer 3, April 2020, S. 3 - 7.

Vor fast dreißig Jahren verkündete US-Präsident Georg H. W. Bush eine neue Weltordnung, die er in seiner Rede am 11. September 1990 vor beiden Kammern des Kongresses mit visionären Worten umriss: 

„Wir erleben heute einen einzigartigen und außergewöhnlichen Moment. So ernst die Krise am Persischen Golf ist, so bietet sie zugleich die Gelegenheit, zu einer Periode der Zusammenarbeit zu gelangen. Aus diesen schwierigen Zeiten kann unser fünftes Ziel – eine neue Weltordnung – hervorgehen: eine neue Ära – freier von der Bedrohung durch Terror, stärker im Streben nach Gerechtigkeit und sicherer in der Suche nach Frieden. Eine Ära, in der die Völker der Welt, Ost und West, Nord und Süd, prosperieren und in Harmonie leben können... Eine Welt, in der die Herrschaft des Rechts die Herrschaft des Dschungels ersetzt. Eine Welt, in der die Völker die gemeinsame Verantwortung für Freiheit und Gerechtigkeit erkennen. Eine Welt, in der der Starke die Rechte des Schwachen respektiert...“...

Überprüfung von Entscheidungen über den Einsatz der Bundeswehr im Ausland

Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes  v. 15. 10. 2015 BT Drucksache 19/14025.

Der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die G rünen reagiert auf die  Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die die Überprüfung der  Rechtmäßigkeit von Auslandseinsätzen der Bundeswehr  durch eine Minderheitsfraktion  im Bundestag  bisher als unzulässig zurückgewiesen hat. In mindestens zwei Fällen hat  das Bundesverfassungsgericht einer Fraktion des Bundestages die Klagebefugni s  abgesprochen, da sie durch die Entscheidung über den Einsatz der Bundeswehr im  Ausland nicht in ihren Rechten verletzt sei...

Bundesverfassungsgericht gibt Bundeswehr mehr Beinfreiheit

Welttrends Heft 159, Januar 2020, S. 32 - 36.

Am 17. September 2019 hat das Bundesverfassungsgericht die Klage der Linksfraktion im Bundestag gegen die Beteiligung der Bundeswehr am Krieg in Syrien verworfen. Die Bundesregierung hatte am 1. Dezember 2015 die Entsendung von Tornado-Aufklärungsflugzeugen in den syrischen Luftraum beschlossen. Der Bundestag stimmte dem am 4. Dezember 2015 zu, 1200 bewaffnete Streitkräfte der Bundeswehr im Kampf gegen den IS einzusetzen. Zur Begründung hatte die Bundesregierung im Mandatsentwurf geschrieben: „Der deutsche Beitrag dient dem Kampf gegen den Terrorismus im Rahmen der Allianz gegen IS und zur Unterstützung insbesondere Frankreichs, Iraks und der internationalen Allianz in ihrem Kampf gegen IS durch Bereitstellung von Luftbetankung, Aufklärung (insbesondere luft-, raum- und seegestützt), seegehendem Schutz und Stabspersonal zur Unterstützung."...

Menschenrechte                                             Geschichte und Gegenwart-Anspruch und Realität

PapyRossa-Verlag, 2019, 221 S., 16,90 €

Das Buch beleuchtet das weit entfaltete Institutionengefüge, das sich seit Kodifizierung der Menschenrechte herausgebildet hat, deren Ursprung bis zur >Magna Charta libertatum< zurückverfolgt wird. Es diskutiert den Anspruch universeller Geltung der Menschenrechte, der schon durch die immer noch fortwährende Ungleichheit von Mann und Frau, den nach wie vor herrschenden eurozentrischen Blick und die Aufnahme des Eigentums in Frage gestellt wird. Große Bedeutung wird den sozialen und ökonomischen Rechten beigemessen ebenso wie den Menschenrechten der dritten Generation, dem Minderheitenschutz, dem Recht auf Selbstbestimmung, auf Frieden, auf Entwicklung. Menschenrechte werden in jüngerer Zeit als Standardlegitimation einer aggressiven Außenpolitik und militärischer Interventionen herangezogen. Sie verdecken die strategischen Interessen der Sicherung von Rohstoffen, Handelswegen und Investitionen. Diese Instrumentalisierung für Weltmarktpolitik bedeutet jedoch ihre Perversion und den Verrat an ihren historischen Quellen.

Paech_Menschenrechte_08-19.pdf
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Rezension Hermann Klenner, in: Neues Deutschland v. 25. Oktober 2019

Klenner Rezension ND 15-10-2019.pdf
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Internationales Recht

Stichwort, in: ABC der globalen (UN)ordnung, VSA-Verlag, Hamburg 2019.

Internationales Recht ist die Summe der Verträge, die die Staaten, ob bi- oder multilateral, miteinander schließen, um ihre Beziehungen auf friedlicher und gleichberechtigter Basis für die Zukunft zu regulieren (Völkerrecht, international public law). Hinzu kommt internationales Gewohnheitsrecht, welches ohne formalen Vertragsschluss aus langzeitiger Übung der Staaten entsteht, die diese als für sich verbindlich ansehen. Historisch sind derartige internationale Verträge bis in die Frühzeit menschlicher Geschichte dokumentiert, in der Gesellschaften in wirtschaftliche oder militärische Beziehungen miteinander traten...

28. April 2019: Der Völkerbund wird gegründet

Mitteilungen der Kommunistischen Plattform der Partei DIE LINKE, Heft 4/2019, S. 25-28; Rubikon v. 24. April 2019

Der Ausbruch des Ersten Weltkrieges begrub endgültig das Konzept des Gleichgewichts der Mächte, wie es dem System des Wiener Kongresses zugrunde gelegen hatte. Auch alle anderen Ansätze einer überstaatlichen internationalen Friedensordnung, wie sie zur Jahrhundertwende auf den Haager Konferenzen zum humanitären Völkerrecht entwickelt worden waren, hatten sich aufgelöst. Die großen multinationalen Gebilde wie das Osmanische Reich, Österreich-Ungarn und das zaristische Russland zerbrachen. Die einzelnen Bestandteile, Völker und Volksgruppen, strebten auseinander und forderten das Selbstbestimmungsrecht bis hin zu einem eigenen Staat. Die europäischen Mächte hatten kein Konzept für die Nachkriegszeit...

Rubikon Völkerbund 28-04-2019.pdf
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Venezuela: Das ist der Rückfall in eine koloniale Politik

JW, Interview v. 6. Februar 2019

Seit Tagen beherrscht die Lage in Venezuela die Schlagzeilen. Mit welchen Gedanken schlagen Sie morgens die Zeitung auf?

 

Seit Jahren ist Venezuela immer irgendwo im Fokus der Berichterstattung, wenn es darum geht, über die ökonomische Misere dort oder die Schwierigkeiten der Regierung zu sprechen. Insofern haben wir es jetzt nur mit einem Kulminationspunkt einer Entwicklung zu tun, der voraussehbar war...

Krieg und Frieden im Völkerrecht

Karsten Nowrot, Norman Paech (Hrsg.) Papyrossa Verlag, 181 S., 18.- €

Die Hoffnung auf Frieden nach dem Ende des Ost-West-Konflikts hat sich in keiner Weise erfüllt. Die NATO-Staaten selbst haben Kriege begonnen und Staaten zerstört, die einen ständigen Herd immer neuer militärischer Konflikte und internationalen Terrors bilden. Der Zustand, in dem die Menschen versuchen, ihre Ruinen aufzuräumen und eine gesellschaftliche Ordnung wiederherzustellen, kann nicht als Frieden bezeichnet werden. Es ist ein Zustand latent fortdauernden Krieges. Das Völkerrecht vermag offensichtlich seiner friedensstiftenden Rolle nicht mehr gerecht zu werden. Alle Staaten berufen sich auf die UNO-Charta.  Zugleich dokumentieren sie mit ihren Kriegen die Schwäche des Völkerrechts. An einigen Beispielen versucht der vorliegende Band, die Rolle des Völkerrechts in den internationalen Beziehungen zu analysieren und die Möglichkeiten aufzuzeigen, seinen ursprünglichen Auftrag der Friedenssicherung doch wieder zu erfüllen...

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Überwindung der Blockadehaltung

ND v. 3. Januar 2019

Die Bundesrepublik hat es geschafft. Zum sechsten Mal sitzt sie am großen Tisch des UN-Sicherheitsrats, dessen Hauptverantwortung in der Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit liegt. Sie gehört zwar nicht zu den Big Five, ohne die nichts Wichtiges entschieden werden kann. Aber immerhin stellt der UN-Sicherheitsrat das einzige Gremium der Vereinten Nationen dar, welches rechtlich bindende Resolutionen verabschieden, also Völkerrecht begründen kann...

Russland und das Völkerrecht

Ossietzky 20, v. 13. Oktober 2018, S. 709f.

Ende des Jahres 1979 marschierten die sowjetischen Truppen in Afghanistan ein, Präsident Babrak Karmal habe sie gerufen, hieß es damals. Dies wurde im Westen heftig bestritten, man sprach von russischem Imperialismus, der an die warmen Ufer des indischen Ozeans vorstoßen wolle. Kurze Zeit später bekam ich von der Internationalen Vereinigung demokratischer Juristen (IVdJ) die Bitte, mich mit einer internationalen Untersuchungskommission nach Kabul zu begeben, um die Vorwürfe zu überprüfen...