60 Jahre Wirtschaftsblockade gegen Cuba

Interview mit Volker Hermsdorf in JW v. 6. November 2019

Am 6. und 7. November behandelt die UN-Vollversammlung in New York ein weiteres Mal den Antrag Kubas, die von den USA seit fast 60 Jahren verhängte Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade zu verurteilen. Was erwarten Sie von der diesjährigen Abstimmung?

 

Man muss kein Prophet sein, um vorauszusagen, dass die 193 Mitgliedsländer der Vereinten Nationen wie jedes Jahr seit 1992 auch in diesem Jahr die US-Blockade nahezu geschlossen verurteilen und ihre Beendigung fordern werden. Ebenso sicher ist aber auch, dass sich die Regierung in Washington weiterhin über das Votum der UNO hinwegsetzen wird.

 

Das neue Völkerrecht

Rubikon, v.1. September 2018

Die Hoffnung, die sich mit dem Verschwinden des Ost-West-Konflikts durch die Auflösung der Sowjetunion und des Warschauer Paktes für eine friedlichere Welt in der Zukunft verband, hat sich in keiner Weise erfüllt. Im Gegenteil, die Zahl der Kriege in der Welt ist gestiegen und die NATO-Staaten haben immer stärker die Kriege selbst begonnen. Sie haben zerstörte Staaten hinterlassen, die einen ständigen Herd immer neuer Kriege und internationalen Terrors bilden. Der Zustand, in dem die Menschen versuchen, ihre Ruinen aufzuräumen, die Infrastruktur wiederaufzubauen und eine gesellschaftliche Ordnung wiederherzustellen versuchen – ob in Afghanistan, Irak, Libyen, Syrien aber auch in zahlreichen afrikanischen Ländern -, kann nicht als Frieden bezeichnet werden. Es ist ein latenter Zustand fortdauernden Krieges...

20 Jahre Römisches Statut - Eine Strafkammer mit Fixierung auf Afrika

Neues Deutschland, v. 17. Juli 2018, S. 7

Am Ende des Prozesses gegen die deutschen Hauptkriegsverbrecher in Nürnberg mahnte Chefankläger Robert Jackson: „Wir dürfen niemals vergessen, dass nach dem gleichen Maße, mit dem wir die Angeklagten heute messen, auch wir morgen von der Geschichte gemessen werden. Diesen Angeklagten den vergifteten Becher reichen, bedeutet, ihn an unsere eigenen Lippen zu setzen.“ Würde Jackson heute zurückblicken, könnte er allerdings nur begrenzt Freude empfinden...

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Juristischer Quantensprung II

Ossietzky 4, v. 24.Februar 2018

In Ossietzky 25/2017 würdigte Ralph Hartmann, ehemaliger Botschafter der DDR in Jugoslawien, den Prozess des Haager Jugoslawientribunals gegen den ehemaligen Präsidenten Jugoslawiens, Slobodan Milošević ironisch als „juristischen Quantensprung“. Doch war dies nur die Hälfte der Geschichte...

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Jerusalem - Völkerrechtlicher Status

Nachdenkseiten / 11. Dezember 2017

Als US-Präsident Donald Trump am 6. Dezember 2017 Jerusalem offiziell als Hauptstadt Israels anerkannte, erfüllte er nicht nur ein Wahlversprechen, sondern auch den „Jerusalem Embassy Act of 1995“, mit dem der US-Kongress schon vor 20 Jahren diesen Schritt gefordert und vorbereitet hatte. In diesem Gesetz heißt es u.a.: „Seit 1950 ist Jerusalem die Hauptstadt des Staates Israel... Von 1948 bis 1967 war Jerusalem eine geteilte Stadt und israelischen Bürgern aller Glaubensrichtungen wie auch jüdischen Bürgern aller Staaten wurde der Zutritt zu den heiligen Stätten in dem von Jordanien kontrollierten Gebiet verweigert. ... 1967 wurde Jerusalem wiedervereinigt während des Konflikts, der der Sechs-Tage-Krieg genannt wird. ... Seit 1967 ist Jerusalem eine vereinigte Stadt, die durch Israel verwaltet wird, und den Menschen aller religiöser Richtungen wird der Zutritt zu allen heiligen Stätten in der Stadt garantiert.“ 

Imperiales Völkerrecht

Ossietzky 23, v. 2. Dezember 2017

Wer sich in Zeiten weltweiter Kriege und massiver Kriegsdrohungen für die Lockerung völkerrechtlicher Regeln stark macht, die diese Kriege zu verhindern suchen, ist nicht naiv. Derjenige ist sich über die Folgen im Klaren. Die FAZ plädierte in ihrer Ausgabe vom 9. November ganz unverhohlen dafür und ließ ihrem Autor,dem von Bundesregierung und Bundestag gern zu Rate gezogenen Völkerrechtler Claus Kreß, freien Lauf... 

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Anmerkungen zur Zukunft des Völkerrechts

Vortrag zur Verabschiedung von Johannes M. Becker von der Universität Marburg, 28. Oktober 2017, Alte Mensa Marburg

Seit dem 11. September 2001 ist viel von Epochenwechsel, Umbruch und Neuordnung der Welt die Rede. Selbst ein so „skeptischer und ergrauter Historiker“ wie Eric Hobsbawm sprach von einer „unbestreitbaren und dramatischen Zäsur in der Weltgeschichte“. Sie lässt mitunter vergessen, dass diese Metaphern bereits die Diskussion nach der Auflösung der Sowjetunion und des gesamten sozialistischen Lagers zehn Jahre zuvor beherrschten, die Dialektik von Untergang und Neuanfang nunmehr aber vor allem eine neue Richtung erhielt... 

Katalonien - Stunde der Separatisten?

Ossietzky 21, v. 21. Oktober 2017

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Trotz der Pirouette, mit der der katalanische Präsident Puigdemont den Schwung aus dem Referendum genommen hat, gräbt sich der Wunsch nach Trennung und Selbstbestimmung tiefer in das politische Tagesgeschehen Spaniens und beunruhigt Europa. Ob das Baskenland oder die Balearen, Südtirol, Flandern, Korsika oder die Bretagne, Schottland, Kosovo oder die Krim und die Kurden – nur die Tschechen und Slowaken haben sich fast unbemerkt ohne Gewalt und politische Stürme voneinander getrennt... 

EU gegen US-Kubablockade

Interview mit JW v. 11. Oktober 2017

Am 1. November stimmt die UN-Generalversammlung über den von Kuba eingebrachten Antrag zur Beendigung der US-Blockade ab. Im vergangenen Jahr haben 191 der 193 Mitgliedsstaaten dafür gestimmt, die USA und Israel haben sich enthalten. Womit rechnen Sie in diesem Jahr?

Da der neue Präsident der Vereinigten Staaten alles versucht, um die Beziehungen zwischen den USA und Kuba zu torpedieren, glaube ich nicht, dass sich das Abstimmungsergebnis wiederholt...

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Katalanisches Referendum: Ein Einspruch

LuXemburg online, v. 4. Oktober 2017

Ganz unabhängig von der politischen Berechtigung und dem Ausgang des Referendums der Katalanen in Spanien, ist zumindest zweierlei zu berücksichtigen. Dieser Wunsch nach Sezession geht nicht allein von Katalonien aus, sondern besteht auch bei anderen Volksgruppen in Spanien. Sodann hat das Völkerrecht eine klare Position gegenüber diesen Bestrebungen, die weltweit immer wieder die Existenz von Staaten erschüttern...

Pazifismus und Völkerrecht

Wissenschaft & Frieden, 1 / 2017, S. 

Pazifismus als Grundhaltung ist vielfältig und nicht auf einen einzigen Nenner zu bringen. Außerdem ist er keineswegs auf Individuen beschränkt; sondern manifestiert sich auch in Verfassungsdokumenten, wie dem deutschen Grundgesetz, und in völkerrechtlichen Verträgen, insbesondere der Charta der Vereinten Nationen. Wie sich der völkerrechtliche Pazifismus entwickelt hat, wodurch er heute bedroht ist und wie er sich speziell in Deutschland manifestiert – oder eben auch nicht mehr –, zeigt der Autor im Folgenden auf.

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Recht auf Frieden

Ossietzky 23, v. 19. November 2016, S. 823 - 826.

Frieden in Zeiten des Krieges ist ein kaum noch vorstellbares Gut. Für die Menschen, die Opfer des Krieges sind, inmitten der Verwüstungen und Zerstörungen oder auf der Flucht vor der Barbarei, entschwindet der Frieden immer mehr zu einer fernen Utopie. Schauen wir nur auf das Schlachtfeld des Nahen und Mittleren Ostens, wo der Krieg seit über 30 Jahren von Syrien über Palästina bis Afghanistan kein Land verschont hat, oder nach Afrika, wo er sich seit geraumer Zeit südlich und nördlich der Sahara von Ost nach West in fast jedem Land eingefressen hat...

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Kissingers Vermächtnis

Junge Welt, v. 15. August 2016

Henry Kissinger ist 93 Jahre alt, und dies ist kein Nachruf. Dies ist auch keine Sammelrezension der seit Jahrzehnten unablässig anschwellenden biographischen Gesänge auf diesen bedeutendsten politischen Strategen der USA nach dem Zweiten Weltkrieg, der seinerseits ein Großmeister der Selbstdarstellung ist. Erst jüngst hat der britische Historiker Niall Ferguson auf 1.120 Seiten versucht, zumindest die ersten 45 Jahre dieses »Idealisten« zu verstehen (»Kissinger: Der Idealist, 1923–1968«, Berlin 2016). Sein New Yorker Fachkollege Greg Grandin untersuchte zur gleichen Zeit etwas bescheidener auf 296 Seiten, aber um so giftiger die zweiten 45 Jahre von Kissingers politischer Karriere und spricht von dem »langen Schatten«, den seine Tätigkeit bis in die Administration Obama wirft (»Kissingers langer Schatten. Amerikas umstrittenster Staatsmann und sein Erbe«, München 2016)...

Bürgerkrieg und Völkerrecht

W&F 2 / 2016, Dossier 82, S. 11 - 13, ungekürzt

 Die gegenwärtigen Kriege haben vielfältige Formen. Neben dem klassischen Staatenkrieg, in dem sich feindliche Staaten gegenüberstehen, ist der innerstaatliche Krieg, in dem Aufständische bzw. Rebellen untereinander oder gegen die Regierung ihres Staates um die Macht kämpfen, die häufigste Form des derzeitigen Kriegsgeschehens. Ob es um die Macht im Staat oder die Trennung von ihm geht, die Zielsetzung der gewaltsamen Auseinandersetzung ist gleichgültig. Entscheidend für den Begriff des Bürgerkrieges ist, dass es sich um militärische Auseinandersetzungen innerhalb eines Staates handelt. Der

blutige Krieg, den die türkische Armee derzeit gegen die kurdische Bevölkerung und die PKK führt, ist ein Bürgerkrieg, selbst wenn die türkische Armee die kurdischen Rückzugsgebiete in den Kandil-Bergen im Irak angreift. Die Frage ist, ob und gegebenenfalls welche Regeln es für diesen Krieg gibt...

Einsatz bewaffneter deutscher Streikräfte in Syrien - Eine verfassungs- und völkerrechtliche Analyse

Gutachten im Auftrag der Linksfraktion im Deutschen Bundestag / v. 3. Dezember 2015

Die Bundesregierung begründet ihren Antrag „Einsatz bewaffneter deutscher

Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS“ v. 30. 11. 2015 mit dem Selbstverteidigungsrecht gem. Art. 51 UN-Charta und der EU-Beistandsklausel gem. Art. 42 Abs. 7 EU-Vertrag sowie den Resolutionen 2170 (2014), 2199 (2015), 2249 (2015) des UN-Sicherheitsrats...

Deutsches Gerede -

Arrogante Schuldner - Der Streit um die Zwangskredite

Die Griechen nerven. Ob von links oder rechts, Hemd über der Hose oder in der Hose – zusätzlich zu ihrer Konfrontation mit Schäuble u. Co. haben sie jetzt ein Thema wieder auf das Tapet gebracht, das die Vorgängerregierungen über Jahrzehnte hindurch nicht wagten, den Deutschen zu präsentieren: die Kriegsschulden aus drei Jahren blutiger Besatzungszeit von 1941 bis Oktober 1944. Die Forderungen nach Entschädigung der zahllosen barbarischen Massaker, die die deutsche Armee und SS an der Zivilbevölkerung begangen haben, gären schon lange unter der Oberfläche der griechischen Gesellschaft... 

Junge Welt / 26. Febuar 2015, S. 3

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Juristischer Dietrich

Zur Rechtssprechung des Bundesverfassungsgericht über Auslandseinsätze der Bundeswehr, Junge Welt, v. 12. Juli 2014

Tornados über Syrien

Interview, Junge Welt v. 1. Dezember 2012, S. 2

 Die Begründung der Regierung für einen Militäreinsatz in Syrien ist alles andere als überzeugend. Ein Gespräch mit Norman Paech

Interview: Peter Wolter

Das Potsdamer Abkommen oder der Versuch, Deutschland mit dem Völkerrecht wieder aufzubauen.

Vortrag auf der Tagung zum 70. Jahrestag der Potsdamer Konferenz 1945, "Das Potsdamer Abkommen:rechtliche Bedeutung und historische Auswirkungen", 1. - 4- September 2015.

Der Rückblick auf ein 70 Jahre altes Abkommen mag für manchen allenfalls ein historisches Interesse ansprechen und anderen als der Blick in ein durch die zwischenzeitliche Entwicklung überholtes und für die aktuellen Probleme totes Dokument erscheinen. Das übersieht, dass die Alliierten der damaligen Zeit in diesem Abkommen an einem konkreten Beispiel – der Wiedereingliederung Deutschlands in die Staatengemeinschaft - einen Einblick in ihr Konzept einer neuen Friedensordnung geben, welches sie bereits in der UNO-Charta kurz zuvor kodifiziert hatten. Zudem enthält es Entscheidungen über die völkerrechtliche Einordnung Deutschlands in die Nachkriegsordnung, die weit über diesen konkreten Fall Bedeutung für die aktuellen Territorialkonflikte in der Welt haben...

Potsdamer Abkommen Publi-09-2015.pdf
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70 Jahre UNO-Charta - Ohne Macht und ohne Alternative

Junge Welt v. 26. Juni 2015, S. 12, 13

Völkerrecht hat keinen allzu guten Stand in der öffentlichen Diskussion. Es gibt zwar keine Regierung, die sich nicht darauf beruft und es beschwört. Aber das Kriegsscenario dieser Welt sieht anders aus. Wohin man auch schaut, liegt das Völkerrecht verschüttet unter den Leichen und Trümmern der zerstörten Städte und zerbrochenen Staaten. Und es klingt wie Hohn, wenn eine Regierung zu Sanktionen gegen die andere wegen Verstoßes gegen das Völkerrecht aufruft, obwohl ihre eigenen Kriegsverbrechen noch nicht vergessen sind. Was kann man da zu dem Jubiläum eines Vertrages sagen, der in seiner Präambel die Entschlossenheit seiner Vertragspartner zum Programm erklärt,... 

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70 Jahre UNO

Junge Welt v. 24. April 2015

Am 25. April 1945 begann auf Einladung der vier Großmächte USA, UDSSR, Großbritannien und R China (ohne Frankreich) in San Francisco die abschließende Staatenkonferenz, auf der die Nachkriegsordnung in den Rahmen der United Nation Organisation (UNO) eingefügt werden sollte. Die deutsche Wehrmacht hatte noch nicht einmal kapituliert, aber der Untergang des Nazi-Reiches war bereits unumkehrbar. Ehe es zu dieser Konferenz kam, hatte es Jahre der Verständigung und Vorbereitung unter den Hauptsiegermächten gegeben. Zwei Monate reichten dann aus, um mit der UNO-Charta ein Dokument zu erarbeiten und zu verabschieden, auf dessen Basis die Staaten die Zukunft in Frieden gestalten wollten. Ihr Weg dorthin gibt interessante Aufschlüsse über die Intention der Staaten und die hinter den Regelungen der Charta aus der historischen Distanz oft nicht mehr einsichtige Rationalität...

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Völkerrecht

Junge Welt v. 26. November 2014, Rotlicht S. 14

Mit der Charta der Vereinten Nationen vom 26. Juni 1945 hatten sich die Staaten das verbindliche Dokument der Prinzipien geschaffen, nach denen sie in Zukunft leben wollten. Es war die Summe der Regeln, die sich in den jahrhundertelangen Auseinandersetzungen der Staaten im Krieg und Frieden herausgebildet hatten, und die nun unter dem Eindruck des gerade beendeten Zweiten Weltkrieges neu definiert wurden: ein Grundgesetz für eine Welt in Frieden...

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Minderheitenschutz, Selbstbestimmungsrecht und Autonomie

Zu den rechtlichen Grundlagen zur Lösung des kurdischen Frage in der Türkei, Gutachten v. Norman Paech und Sebahattin Topcuoglu, April 2014

Die historische Erklärung von Abdullah Öcalan zu Newroz 2013 hat ein neues Kapitel in dem jahrzehntelangen Konflikt zwischen Türken und Kurden um Frieden, Selbstbestimmung und Anerkennung aufgeschlagen. Es ist nicht die erste Friedensinitiative, die von ihm ausging. Sie wurden jedoch bisher alle in der militärischen Konfrontation mit Blut und Zerstörung erstickt. Zu erinnern ist insbesondere an den Waffen­stillstandsbeschluss von 1998, den die PKK zu einem definitiven Stopp aller bewaffneten Angriffe auf das türkische Militär und zu einem Rückzug ihrer Guerillakämpfer aus den um­kämpften kurdischen Gebieten erweitert hatte...

 

Strafanzeige gegen Schröder?

Junge Welt, 5. April 2014, S. 2

Exbundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat kürzlich in einem

Fernsehinterview zum Thema Krim erklärt, auch er habe in seiner

Regierungszeit das Völkerrecht gebrochen, und zwar im Fall des

Serbien-Krieges. Ist Völkerrecht etwas Beliebiges, das man mal brechen,

mal befolgen kann – je nach Interessenlage?

Schröder hätte gleich miteingestehen sollen, daß auch seine heimliche

Unterstützung des Irak-Kriegs völkerrechtswidrig war. Es ist schon seltsam,

bisher hat die politische Klasse der NATO-Staaten je nach politischer

Interessenlage das Völkerrecht verbogen und an ihm herumgeschraubt – jetzt

beschwört sie es wie nie zuvor, benutzt es allerdings nur als politischen Hebel

gegen den auftrumpfenden Rivalen. Sie zeigt auf den Splitter im Auge Putins,

versucht aber damit, vom Balken im eigenen Auge abzulenken – den

zahlreichen eigenen Völkerrechtsverletzungen. Um die Frage zu beantworten:

Das Völkerrecht ist für alle Staaten verbindlich, das gilt für den Schutz der

territorialen Integrität ebenso wie vor allem für das Gewaltverbot.

Kleine Inseln - großer Streit

Viet Nam Kurier 2 / 2014, S. 12 ff.

In der großen Seepassage zwischen dem westlichen Pazifik und dem indischen Ozean nimmt ein schon lange schwelender Territorialkonflikt bedrohliche Formen an. In ihr liegen eine überschaubare Anzahl kleiner Inseln, Felsen, Atolle und Riffs, die in zwei Konglomeraten unter den Namen Spratly-Inseln und Paracel-Archipel allein wegen des Streits unter den Anrainerstaaten dieses Seegebietes bekannt geworden sind.  Die Spratlys umfassen 150 dieser Eilande und werden von China, Vietnam, Taiwan, Malaysia, den Philippinen und Brunei ganz oder zum Teil beansprucht. Die insgesamt 130 Erhebungen des Paracel-Archipels, davon 31Inseln, werden von China, Taiwan und Vietnam beansprucht. Seit dem Krieg um die Malvinen/Falklandinseln wissen wir, worum es bei diesen trostlosen Orten in rauer See geht. Nicht sie selbst sind das „Objekt der Begierde“, sondern die reichen Fischbestände um sie herum. Auf dem Meeresgrund lagern zahlreiche Mineralien von Manganknollen bis Phosphor und unter dem Meeresgrund werden enorme Mengen Öl und Gas vermutet – nach chinesischen Angaben bis zu 105 Milliarden Barrel Öl und 25 Milliarden Kubikmeter Gas...

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Die Sezession der Krim

Neues Deutschland / 14. u. 24. März 2014

Nie war die Beschwörung des Völkerrechts so laut und unisono wie jetzt beim Abschied der Krim von der Ukraine und ihrem Weg nach Russland. Wir haben dieses Rechtsbewusstsein bei der Bombardierung Jugoslawiens im Frühjahr 1999, beim Überfall auf Irak im Mai 2003 oder beim Krieg gegen Libyen im März 2011 stark vermisst. Alles schwere Völkerrechtsverbrechen, ob unter Umgehung der UNO oder unter Missbrauch der Resolutionen des UN-Sicherheitsrats. Gewiss, die einseitige Lostrennung der Krim von der Ukraine ist mit dem geltenden Völkerrecht nicht zu vereinbaren. Das Selbstbestimmungsrecht der Völker geht nicht so weit, dass es das ebenfalls garantierte Recht auf territoriale Integrität (Art. 2 Ziffer 7 UN-Charta) auch dann durchbrechen könnte, wenn es sich nicht um koloniale Abhängigkeit und rassistische Unterdrückung wie in den Befreiungskämpfen der 70er Jahre handelt...

ND Krim-Sezession.pdf
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Wem gehört die Krim?  Die Krimkrise und das Völkerrecht

Peter Strutynski (Hrsg.), Ein Spiel mit dem Feuer. Die Ukraine, Russland und der Westen, Papyrossa-Verlag, Köln, 2014

Das neue Jahrtausend ist bereits reich an gefährlichen Krisen und Kriegen. Doch kein Ereignis hat das Völkerrecht derart ins Zentrum der politischen Auseinandersetzung gerückt, wie die Trennung der Krim von der Ukraine und ihre Eingliederung in die Russische Föderation. So einschneidend dieser Vorgang für die geopolitische Landkarte des eurasischen Raumes auch ist, so friedlich war sein Verlauf - aber so heftig und unisono war seine Verurteilung auf der Basis völkerrechtlicher Kriterien. Die Kritik kam ausgerechnet von der Seite, die sich mit ihren Kriegen in Jugoslawien, Afghanistan, Irak und Libyen schwerster Verstöße gegen das Völkerrecht schuldig gemacht hat und anhaltende Verletzungen des Völkerrechts wie die Besetzung Palästinas durch Israel seit Jahrzehnten duldet. Die Zahl der Toten und Verletzten, die Zerstörungen, das hinterlassene Chaos und die nachfolgenden Zerfallserscheinungen der Gesellschaften und ihrer Staaten sind unvergleichlich verheerender als der Wechsel der Krim von der Ukraine zur Russischen Föderation...

Krimkrise und Völkerrecht 07-14.pdf
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Schatten des Neokolonialismus - Der Internationale Strafgerichtshof

W&F Wissenschaft und Frieden / 2 2014, S. 31 ff.

Es hat gut 50 Jahre gedauert, bis die Pläne der UNO, aus den Nürnberger Kriegstribunalen eine internationale Strafgerichtsbarkeit zu entwickeln, verwirklicht wurden. Im Juli 1998 verabschiedeten 120 Staaten in Rom das Statut zur Gründung des Internationalen Strafgerichtshof. Vier Jahre später, am 1. Juli 2002, trat es in Kraft, nachdem die 60. Ratifikationsurkunde hinterlegt worden war.

 

Dieses ist die ungekürzte Fassung des in W&F veröffentlichten Artikels

WF IStGH 03-2014.pdf
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Drohnen und Völkerrecht

Peter Strutynski (Hrsg.), Töten per Fernbedienung. Kampfdrohnen im weltweiten Schattenkrieg, Promedia-Verlg, Wien, 2013

Es ist ein altes und bekanntes Problem, dass die technische Entwicklung in der Waffen- und Rüstungsproduktion ihrer rechtlichen Regelung weit vorauseilt. Dieser Verzug kennzeichnet auch andere Felder technischen Fortschritts von vergleichbarer gesellschaftlicher Relevanz wie etwa die Humanbiologie oder Pharmaforschung. Doch in kaum einem anderen Bereich ist die Lücke zwischen dem neuen Produkt und seiner rechtlichen Regelung so groß wie in der Militärtechnologie. Es gibt sogar Entwicklungen und Produkte, die auch weit über fünfzig Jahre nach ihrem ersten Einsatz immer noch keine gesicherte Regelung erfahren haben, wie die Atombombe und ihr populärstes Derivat, die Uranmunition. Das liegt daran, dass eine Regelung der Waffen- und Rüstungsproduktion nur Sinn macht auf internationaler Ebene. Eine nationale Regelung – etwa ein Verbot – würde die eigene Bevölkerung im Falle eines Krieges nicht schützen...

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Anklage in Den Haag - Lehren aus dem Fall des Bradley Manning

Junge Welt / 30. August 2013, S. 3

Der US-Gefreite Bradley Manning ist am 21. August für die »Weitergabe von Staatsgeheimnissen« an die Enthüllungsplattform Wikileaks von einem Militärgericht zu 35 Jahren Haft verurteilt worden. Zu den publik gemachten Staatsgeheimnissen gehörte ein Video, das ein Kriegsverbrechen der US-Armee im Irak dokumentiert. Es hatte international für Furore gesorgt. In Deutschland war 2011 der Whistleblower-Preis unter anderem an die Person vergeben worden, die das »Collateral Murder«-Video der Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat. Die Preisübergabe an den Whistleblower sollte erfolgen, sobald dessen Identität feststand, scheiterte jedoch dann an der Inhaftierung des US-Soldaten. Bradley Manning ist 2011, 2012 und 2013 für den Friedensnobelpreis nominiert worden. An seinen Oberfehlshaber, US-Präsident Barack Obama, 2009 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet, will er direkt ein Gnadengesuch richten...

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Warum ans Potsdamer Abkommen erinnern?

Hamburg Debatte 9 / Juni 2013, S. 24f.

 

Versuchen wir zunächst zu klären, was die Alliierten nach dem Sieg über Nazi-Deutschlandmit dem Abkommen wollten. Der vom Zweiten Weltkrieg erlösten Bevölkerung präsentierten sich die Forderungen ganz unverblümt in einem Flugblatt, welches im Sommer 1945 verteilt wurde. Darin heißt es: „Die Niederlage, die Deutschland durch seine eigene Überheblichkeit erlitten hat, wird nie wieder durch Waffengewalt abgeändert werden. Wie immer sich auch das politische Gesicht der Welt gestalten möge, die vereinten militärischen Kräfte, die Deutschland jetzt besiegt haben, werden jedem zukünftigen deutschen Angriffswunsch geschlossen im Wege stehen. Da die deutsche Rüstungsindustrie vollständig verwüstet ist und Millionen deutscher Männer gefallen sind, wird die Übermacht der Vereinten Nationen an Industrie- und Menschenmaterial über viele Jahre noch überwältigender sein, als sie es schon vorher war. Und obwohl der Verlust an Menschenleben im Laufe der Zeit durch das Heranwachsen von Kindern wieder ausgeglichen wird, der deutschen Industrie wird es nie wieder erlaubt werden, Waffen für einen deutschen Angriffskrieg zu erzeugen. Deutschlands Niederlage wird niemals durch Waffengewalt abgeändert werden. Nur durch friedliche Arbeit kann Deutschland jemals hoffen, sich als Nation wieder aufzurichten.“...

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Recht auf Krieg

Vortrag vor der Leibniz-Sozietät der Wissenschaften zu Berlin / 16. Mai 2013

Verfolgt man die tonangebende Presse in unserer Republik, so bemerken wir seit geraumer Zeit das Bemühen, den Krieg als Instrument der Politik wiederum im Bewusstsein der Bevölkerung zu verankern. Ein jüngstes Beispiel ist der SPIEGEL vom 25. März 2013, der uns zunächst an eine neue „Tradition“ erinnert:

 

„Seit 20 Jahren ist die Bundeswehr an Kampfeinsätzen im Ausland beteiligt“ freute er sich. „Schrittweise gewöhnte die rot-grüne Regierung das Land an eine neue Normalität.“ In der Tat beschloss das Kabinett Kohl am 2. April 1993 die Beteiligung der Bundeswehr an der Luftüberwachung sog. Schutzzonen in Bosnien-Herzegowina. „Bosnien stand am Beginn eines langen Weges der Normalisierung, den Deutschland seit dem Ende des Kalten Krieges gegangen ist“, interpretiert der SPIEGEL die zurückgelegte Etappe... 

Responsibility to protect - ein neues Konzept für den Krieg?

IALANA-Konferenz "Quo vadis NATO?" / 26. April 2013

Der Bürgerkrieg in Syrien, ein Land an der unmittelbaren Peripherie der NATO, hat erneut die Legitimation einer militärischen Intervention zur zentralen Streitfrage zwischen den NATO-Partnern gemacht. Ist es der Schutz der Bevölkerung in einer sozialrevolutionären Erhebung gegen einen längst überfälligen Diktator, ein weiteres Kapitel der arabischen Rebellion, welche es zu schützen gilt – so die offizielle Position der Regierungen und ihrer Medien.Oder ist es ein erneuter Kolonialkrieg, der primär auf die Sicherung der Ressourcen  und der geostrategischen Position bei der Neuordnung des Nahen und Mittleren Ostens zielt? Ein weiteres Beispiel der „neuen Ära des Energieimperialismus“?...

Griechenland - eine offene Rechnung

Ossietzky 1 / Januar 2013

Griechenland – Wiege europäischer Kultur, Inselreich der Feriendeutschen, Endstation der Finanzkrise und Protektorat der Europäischen Union – aber zum Verständnis der Wut seiner Menschen fehlt immer noch eine offene Rechnung, die die deutsche Regierung sich weigert, zu begleichen...

Die Rückkehr des Krieges in die Politik

Friedensratschlag Kassel / 1. Dezember 2012

Ich bin gefragt worden, was sagt eigentlich das Völkerrecht zu all den Kriegen und der Gewalt dieser Epoche? Sie lässt sich mit der viel spannenderen Frage verbinden, was die Völkerrechtler zu den Kriegen sagen und was sie aus dem Völkerrecht machen. Juristen leben nicht in einem isolierten Kasten, sondern in einer Welt der Politik und Medien, die täglich der Welt ihr Weltbild aufoktroyieren. Deshalb einige Vorbemerkungen zu diesem Weltbild....

Kassel Friedensatschlag 2012.pdf
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Libyen und das Völkerrecht

Becker, Johannes. M., Sommer, Gert, (Hrsg), Der Libyen-Krieg: Das Öl und die "Verantwortung zu schützen", Marburg 2012, S. 61 ff.

Libyen ist weitgehend aus den Schlagzeilen der internationalen Medien verschwunden, ersetzt durch brisantere Kriegsherde im Nahen und Mittleren Osten, Syrien und Iran. Gaddafi ist tot, die ehemaligen Rebellen haben mit Hilfe ihrer Freunde im Westen eine neue Regierung etabliert – wobei wir davon ausgehen können, dass die Hilfe des Westens dabei genauso entscheidend gewesen ist wie die militärische Hilfe beim Sturz Gaddafis. Die Trümmer der gewaltigen Zerstörungen in den Städten und an der Infrastruktur sind noch nicht beseitigt und immer noch gibt es keine genauen Zahlen über die Todesopfer (1 000, 5 000 oder 40 000?), die Verletzten und Flüchtlinge, die in die Hunderttausend gehen sollen. Dennoch wird die Militäroperation in NATO-Kreisen als eindeutiger Erfolg gewertet und bereits als Modell weiterer Interventionen in ähnlichen Fällen zwischen Rebellion und Bürgerkrieg empfohlen. Es ist die vierte große militärische Intervention der NATO-Staaten in einem arabischen Land, nach der ersten Intervention im Irak 1990/91, Afghanistan 2001 und Irak 2003...

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Im Drohnen-Krieg

Ossietzky 12 / 8. Juni 2012

Der Antiterror-Kampf ist noch lange nicht gewonnen. Obwohl AlQaida nicht mehr in Afghanistan präsent ist, steht die Bedrohung durch seine zersprengten Glieder in den USA nach wie vor auf der obersten Stufe der Kriegsgründe. Er wird überall dort gesichtet oder auch nur vermutet, wo die strategischen Interessen der USA keine Störung dulden: in Pakistan, Syrien, Sudan und vor allem jetzt am Horn von Afrika, in Somalia und Jemen. Und wenn die neue Doktrin des Friedensnobelpreisträgers Obama lautet, Krieg nur dann, wenn unbedingt nötig, dann erinnert sie eher an die Antwort der Radsportlegende Fausto Coppi auf die Frage, ob er jemals Dopingmittel genommen habe: „Nie - nur wenn es nicht anders ging“. Auf die Nachfrage, wann dies der Fall gewesen sei: „Eigentlich immer“...

Drohnen-Krieg Mai 2012.pdf
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Frieden durch Krieg?

Streitgespräch mit Michael Dachsner /Junge Welt / 5. Juni 2012

Spätestens seit dem Libyen-Krieg hat das Konzept der »Responsibility to Protect«, einer »Schutzverantwortung« bei schweren Menschenrechtsverletzungen und Brüchen des humanitären Völkerrechts, Eingang in einen breiteren öffentlichen Diskurs gefunden. Seitdem ist es Gegenstand heftiger Kontroversen. Herausgegeben von Johannes M. ­Becker und Gert Sommer, erscheint nun in der Schriftenreihe zur Konfliktforschung ein Sammelband unter dem Titel »Der Libyen-Krieg. Das Öl und die ›Verantwortung zu schützen‹« mit Beiträgen u.a. von Karin Leukefeld, Hans von Sponeck und Werner Ruf, die einen kritischen Blick auf die »humanitäre« Rechtfertigung von militärischen Interventionen vermitteln.

 

jW veröffentlicht einen Auszug aus einem Gespräch zwischen dem Sozialwissenschaftler Michael Daxner und dem emeritierten Professor für Völkerrecht Norman Paech vorab. Die Fragen stellten die Herausgeber...

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Die Opfer gehen leer aus

Ossietzky 4 / 18. Februar 2012, S. 121 ff.

Den Haag am 3. Februar 2012: der Internationale Gerichtshof (IGH) verkündet sein Urteil in einem Streit zwischen Italien und Deutschland. Es geht um grundsätzliche und weitreichende Fragen der Souveränität der Staaten. Konkret darum, ob ausländische Gerichte einen dritten Staat zu einer Leistung verurteilen können. Der IGH hat dies verneint und damit der staatlichen Souveränität in Zeiten ihrer Aushöhlung durch wirtschaftliche und militärische Interventionen zu einem folgenschweren Sieg verholfen. Verlierer sind die Menschenrechte und die zivilen Opfer der Kriege....

IGH Staatenimmunität 02-2012.pdf
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In Heft 3 der "Blätter für deutsche und internationale Politik" ist eine ausführlichere Auseinandersetzung mit dem Urteil von mir zu lesen.

Fischereipartnerschaftsabkommen EU - Marokko

Offener Brief an Abgeordnete des Europaparlaments / 12. Dezember 2011

Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
sehr geehrter Herr Abgeordneter:
Aller Voraussicht nach werden Sie am Mittwoch, dem 14. Dezember im Plenum über das Protokoll zum „Fischereipartnerschaftsabkommen zwischen der EU und dem Königreich Marokko“ abstimmen.
Dieses Protokoll endete bereits zum 28. Febr. 2011 und wurde von Kommission und Ministerrat – vorbei am Parlament – um ein Jahr verlängert. Durch dieses Verfahren sehen wir zunächst die Rechte unserer demokratisch gewählten Abgeordneten, also Ihre Rechte, sowie die Rechte aller derer, denen Sie ihr Mandat verdanken, verletzt.

 

Mit dem Abkommen verletzt die Kommission das in der Haager Landkriegsordnung kodifizierte humanitäre Völkerrecht, welches die Plünderung der Ressourcen eines besetzten Gebietes wie das der Westsahara durch den besetzenden Staat Marokko verbietet. Gem. Art. 55 HLKO soll er „den Bestand der Güter erhalten und sie nach den Regeln des Nießbrauchs verwalten“. Nach dem Evaluierungsbericht, den die Kommission hat anfertigen lassen, kommen nur 15% der „Kompensationszahlungen“ dem regionalen Fischereisektor zugute. Doch wo bleiben die anderen 85%?...

 

Am 14. Dezember wurde das Protokoll mit 326 zu 296 Stimmen abgelehnt!



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Die UNO, das Völkerrecht und die Zukunft Palästinas

Erhard Crome (Hrsg.), Die UNO und das Völkerrecht in den internationalen Beziehungen der Gegenwart /Rosa Luxemburg Stiftung / WeltTrends 2012 S. 125 ff.

 

Seitdem US-Präsident Obama sich entschlossen hat, seine Nah-Ost-Politik nicht mehr an seiner berühmten Kairo-Rede vom Juli 2009, sondern an den radikalen Forderungen des israelischen Ministerpräsidenten Netanyahu nach einem jüdischen Staat und uneingeschränktem Siedlungsbau auszurichten, sind die Hoffnungen auf eine baldige Friedenslösung im Nahen Osten zerstoben. Auch die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten haben sich als unfähig erwiesen, eine eigene Initiative zur Öffnung der Sackgasse, in die die Politik geraten ist, zu ergreifen. Der Status quo einer Besatzungspolitik, die permanent Gewaltexzesse produziert, scheint damit zementiert. Umso erstaunlicher ist es, dass in dieser Situation der Chef der PLO Mahmud Abbas den Mut gefasst hat, die Dinge selbst in die Hand zu nehmen, und die UNO einzuschalten...


Responsibility to protect - ein neues Konzept für neue Kriege?

Erhard Crome (Hrsg.), Die UNO und das Völkerrecht in den internationalen Beziehungen der Gegenwart / Rosa Luxemburg Stiftung Papers / Oktober 2011, S. 59 ff.

Der jüngste Krieg der NATO gegen Libyen, ein Land an ihrer unmittelbaren Peripherie, hat erneut die Legitimation einer solchen militärischen Intervention zur zentralen Streitfrage gemacht. Ist es der Schutz der Bevölkerung in einer sozialrevolutionären Erhebung gegen einen längst überfälligen Diktator, ein weiteres Kapitel der arabischen Rebellion, welche es zu schützen gilt – so die offizielle Position der Regierungen und ihrer Medien. Oder ist es ein erneuter Kolonialkrieg, der primär auf die Sicherung der Ressourcen (Öl, Gas, Wasser) und der geostrategischen Position im neuen „scramble for Africa“ zielt? Ein weiteres Beispiel der „neuen Ära des Energieimperialismus“?

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Benedikt XVI steigt in die Bütt

junge welt / 21. September 2011

"Unser" Papst kommt nach Deutschland und soll im Plenum des Bundestages eine Rede halten. Niemand weiß so recht, warum. Aber da "wir" nun einmal der Papst geworden sind, erübrigt sich offenbar eine Antwort auf die Frage nach dem Sinn seines Auftritts im Parlament. Immerhin ist er der einzige Deutsche, der noch im hohen Alter Hunderttausende Jugendliche zu einer Wallfahrt bringen kann.

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Völkerrechtler des Krieges

Ossietzky / Heft 19 / 17. September 2011

Wer glaubt, daß im 21. Jahrhundert auf der Grundlage der UN-Charta imperia-listische Kriege völkerrechtlich nicht mehr legitimiert werden können, muß sich gründlich korrigieren. Eine der wirklich tiefgreifenden Veränderungen, die 9/11 in der Nachkriegspsyche der deutschen politischen Klasse bewirkt hat, ist die Rückwendung zu einem positiven Kriegsbild – vielfach popularisiert durch Au-toren wie Herfried Münkler, Josef Joffe und Jan Ross. Alle in diesem Land zum Krieg in Libyen befragten Völkerrechtler haben sich zu seiner völkerrechtlichen Berechtigung bekannt, ob Kai Ambos, Claus Kreß, Christian Tomuschat oder Andreas Zimmermann – mit einer Ausnahme: Reinhard Merkel, eher Rechtsphi-losoph denn Völkerrechtler.

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Deutsche Immunisierung

taz / 15. September 2011

Der Streit um die Immunität von Staaten vor ausländischen Gerichten ist in der Tat von großer Bedeutung. Denn es geht dabei nicht nur wie bei dem aktuellen Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag um die Entschädigung für vergangene Kriegsverbrechen, sondern viel mehr noch um zukünftige Ansprüche. Das einzig Gute an diesem Prozess ist, dass diese brisante Streitfrage nun vor der höchsten völkerrechtlichen Instanz, dem IGH, verhandelt und vielleicht entschieden wird. Darin ist Andreas Zimmermann („Das Völkerrecht stärken“, taz vom 10. 9. 2011) zuzustimmen. Dass allerdings dieses Verfahren ausgerechnet von der Bundesregierung betrieben wird, ist schon ein Anachronismus und darüber hinaus auch ein Skandal – und darüber ist Andreas Fischer-Lescano („Deutsche Arroganz“, taz vom 13. 9. 2011)zu Recht empört.

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2004 habe ich ein Gutachten für die Kläger von Distomo zur Frage der Staatenimmunität geschrieben. Es kommt zu dem Ergebnis, dass ein Staat bei schweren Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit sich nicht auf seine Immunität berufen und gegen Gerichtsverfahren am Tatort wehren kann.

 

Dieses Gutachten ist 2009 in aktualisierter Fassung im "Archiv des Völkerrechts" Band 47, Heft 1, S. 36 - 92 erschienen. Es kann hier jetzt gelesen werden.



Das Gesetz des Dschungels - "Humanitäre Interventionen" schützen eher politische Interessen als Menschenrechte

INKOTA . südlink 157 / September 2011

Es besteht eine weitverbreitete Ansicht, dass der Terrorangriff auf Pentagon und World Trade Center am 11. September 2011 einen Epochenwechsel in den internationalen Beziehungen, ja in der bis dahin bestehenden Weltordnung markieren. Das mag für die Praxis des internationalen Terrorismus, der mit dem spektakulären Angriff auf das Herz des Erzfeindes eine neue Qualität erreicht hatte, zweifellos gelten. Für die „Antwort“ der Angegriffenen, die Reihe der dann folgenden militärischen Interventionen und Kriege von Afghanistan bis Libyen, müssen wir allerdings die Geschichte ein wenig weiter zurückverfolgen. MEHR>>

Ein kämpferisches Gelehrtenleben

Buchrezension - Ossietzky Heft 16 - August 2011

„Politik ist die Praxis der Wissenschaft vom Notwendigen.“ Diesen Satz hat Christoph Koch als Leitmotiv einer Sammlung von Aufsätzen vorangestellt, die dem Autor dieses Satzes, dem Juristen Helmut Ridder, gewidmet sind. Sie geben einen Teil der Beiträge wieder, mit denen Juristen, Soziologen, Historiker und Politiker aus Deutschland und Polen in einer Konferenz in Berlin dieses außergewöhnlichen Wissenschaftlers gedacht haben. MEHR>>

Dersim

Ossietzky / Heft 11 - 2011

Alljährlich am 24. April gedenken in zahlreichen Städten der Türkei, aber auch in Europa und den USA viele Menschen des Völkermordes an den Armeniern. So fanden auch in diesem Jahr Gedenkfeiern in Ankara, Istanbul, Izmir, Bursa, Bodrum und Diyarbakir statt. Aber die türkische Regierung ist immer noch nicht bereit, der Geschichte offen gegenüberzutreten und die unleugbaren Tatsachen als solche anzuerkennen. MEHR >>

Strafgerichtshof für Afrika?

Neues Deutschland / 18. Mai 2011

Staatsanwälte, so wird es angehenden Juristen mit auf den Weg gegeben, sind die Kavallerie der Justiz, schneidig, aber dumm. Dass es davon auch Ausnahmen gibt, spricht nicht gegen diesen Satz. Die Geschwindigkeit, mit der der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag, Luis Moreno-Ocampo, einen Haftbefehl gegen Muammar al-Gaddafi, dessen Sohn Saif al-Islam und den Chef des Geheimdienstes, Abdullah Senussi, geschrieben hat, entspricht bei uns der Frist, innerhalb der ein Gebührenbescheid für eine Geschwindigkeitsüberschreitung im Straßenverkehr ausgestellt wird. MEHR >>

Krieg für Menschenrechte

Vortrag im Zentrum für Europäische Studien in Havanna / 17. Mai 2007

Schon ein flüchtiger Blick auf die gut sechzigjährige Geschichte der UNO lehrt uns, dass - trotz aller Niederlagen und Defizite dieser Organisation und ihrer Charta - in dieser Zeit das Völkerrecht einen nie zuvor in der Geschichte erlebten schnellen Wandel und eine unvergleichlich progressive Kodifizierung erfahren hat. Dazu gehört die Entwicklung des Kriegsverbotes (Briand-Kellog-Pakt von 1928) zum Gewalt- und Interventionsverbot (Art. 2 Z. 4 der Charta der Vereinten Nationen). Dazu gehört ferner die Durchsetzung des Rechts auf Selbstbestimmung in der Epoche der Dekolonisation. Dieses Recht, welches erstmals in den Deklarationen der französischen Revolution auftauchte, brauchte knapp zweihundert Jahre, bis es über die Stationen des Völkerbundes und der Vereinten Nationen erst in den siebziger Jahren dieses Jahrhunderts als zwingendes Recht allgemein anerkannt wurde...

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Gezielte Tötungen sind völkerrechtswidrig

Neues Deutschland / 4. Mai 2011

Norman Paech über die rechtsstaatlich bedenkliche Erschießung Osama bin Ladens. Die USA und viele weitere Staaten bejubeln beziehungsweise begrüßen den Tod des Terroristen Osama bin Laden. Über die zweifelhafte Rechtmäßigkeit der Tötung sprach mit Norman Paech, emeritierter Professor für Öffentliches Recht und ehemaliger außenpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Aert van Riel. MEHR >>

In Kreuzzugseuphorie

junge welt / 30. März 2011

Es war vorauszusehen, was jetzt nicht mehr bestritten werden kann. Die Raketen der Koalition der Willigen und nun auch der NATO bomben den Aufständischen den Weg nach Tripolis frei, um Gaddafi tot oder lebend aus dem Amt zu treiben. Obama bestreitet zwar immer noch, dass dies das Ziel des neuen Afrikacorps sei, aber er hat das Ziel „Gaddafi muss weg“ selbst vorgegeben und Sarkozy hat nie Zweifel an seiner Mission aufkommen lassen. MEHR >>

Lob des Vetos

Neues Deutschland / 10. März 2011

Wann immer die Rede auf den UNO-Sicherheitsrat kommt, steht das Vetorecht der fünf ständigen Mitglieder im Mittelpunkt der Kritik. Es widerspricht in der Tat dem demokratischen Anspruch der Vereinten Nationen: ein Staat, eine Stimme. Es stammt aus einer vergangenen Epoche, deren Machtgefüge nicht mehr dem heutigen entspricht. MEHR >>

Neuer Imperialismus und Völkerrecht

Hamburg Debatte 3 / November 2010

Als Horst Köhler, damals noch Bundespräsident, die Katze aus dem Sack ließ und bekannte, „dass im Zweifel, im Notfall auch militärischer Einsatz notwendig ist, um unsere Interessen zu wahren, zum Beispiel freie Handelswege, zum Beispiel ganze regionale Instabilitäten zu verhindern, die mit Sicherheit dann auch auf unsere Chancen zurückschlagen negativ durch Handel, Arbeitsplätze und Einkommen,“ empörte sich insbesondere die SPD. MEHR >>

Die Rehabilitierung des Krieges

Lambrecht, Lars / Lösch, Bettina / Paech, Norman (Hrsg.) Hegemoniale Weltpolitik und Krise des Staates, 2006

Die Mehrheit der kommentierenden Zeitgenossen ist davon überzeugt, dass wir uns in einer geschichtlichen Phase des Übergangs in ein System der Weltordnung befinden, von dem nur so viel klar ist, dass es anders als das bisherige System aussehen wird – wie allerdings, ist ziemlich unklar. Selbst die Überlebensfähigkeit des bisher stärksten Elementes der alten Weltordnung, der kapitalistischen Produktionsweise, ist trotz seiner ungeheuren Destruktivität und des jüngsten Scheiterns seiner bislang einzigen Alternative nicht sicher vorherzusagen. Nur eines wird immer wieder mit auffälliger Gewissheit betont, es liegt eine Ära der Unordnung, der Auflösung und des Chaos vor uns,1 von der allerdings wiederum unklar ist, worin sie enden wird. Die Sicherheit dieser Prognose beruht auf der Erfahrung der Aggressivität, mit der der Kapitalismus seine Globalisierung bis in die letzten Rohstofflager, Märkte und Dörfer betreibt. In dieser Dynamik der imperialen Okkupation aller Ressourcen der Erde finden wir sämtliche Mittel der Politik von der Drohung über die Erpressung, Täuschung und Bestechung bis hin zur gezielten militärischen Intervention und zum klassischen Krieg...

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Das Potsdamer Abkommen von 1945 oder das Ende einer völkerrechtlichen Epoche

Blätter für deutsche und internationale Politik / H. 7/2005, S. 864ff.

Es ist immer wieder dieser Gedenktag des 8. Mai, der den Blick zurück zwingt auf historische Ereignisse, die man im kollektiven Gedächtnis bereits begraben haben möchte und die viele auch mit ihren Ritualen im Grab konserviert und verstaut sehen wollen. Der Versuch ihrer end-gültigen Historisierung, ihrer definitiven Archivierung und Entsorgung aus dem chaotischen Haushalt der sog. Vergangenheitsbewältigung oder Gedenkkultur scheitert aber immer noch. Jedes Mal brechen die alten Definitionsfronten von „Niederlage“ oder „Befreiung“ wieder auf. Wir erleben die Aktualität dieser ungelösten Konfrontation in unserer Gesellschaft an dem beschämenden Gefeilsche um den Zwangsarbeiterfonds, an dem Streit um die Gründung der Stiftung „Zentrum gegen Vertreibungen“ durch den Bundesverband der Vertriebenen wie an der jüngsten Auseinandersetzung um das „ehrenvolle Gedenken“ an alte Nationalsozialisten im Auswärtigen Amt und die jetzt mächtig anschwellenden „Opfer“-Gesänge der Familien-Literatur...

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Epochenwechsel im Völkerrecht?

Aus Politik und Zeitgeschichte / B 43 2004

Seit dem 11. September 2001 ist viel von Epochenwechsel, Umbruch und Neuordnung der Welt die Rede. Selbst ein so „skeptischer und ergrauter Historiker“ wie Eric Hobsbawm sprach von einer „unbestreitbaren und dramatischen Zäsur in der Weltgeschichte“ (Hobsbawm 2003: 463). Sie lässt mitunter vergessen, dass diese Metapher bereits die Diskussion nach der Auflösung der Sowjetunion und des gesamten sozialistischen Lagers zehn Jahre zuvor beherrschte, die Dialektik von Untergang und Neuanfang nunmehr aber vor allem eine neue Richtung erhielt. Damals hatte US-Präsident George Bush sen. in seiner Botschaft am Vorabend des 2. Golfkrieges im September 1990 die Zukunft der internationalen Beziehungen auf die Koordinaten und Prinzipien des klassischen Völkerrechts orientiert, auf die UNO-Charta und das gleiche Recht, die Souveränität und territoriale Integrität aller Staaten, ob stark oder schwach. Er hatte für seinen Feldzug gegen die irakischen Truppen in Kuwait die Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat gesucht und bekommen und sich trotz starken Drucks aus seiner Administration an den begrenzten Auftrag der Res. 678 vom 29. November 1990 gehalten und vor Bagdad halt gemacht. Welche Motive ihn dabei auch bewogen haben mögen, ist gleichgültig, bemerkenswert war, dass er sich an den völkerrechtlichen Rahmen gehalten hat...



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Afghanistan-Krieg, Bundeswehreinsatz und Völkerrecht

Gutachten zum Antrag der Bundesregierung auf Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan / 12. November 2001

Die Bundesregierung stützt ihren Antrag auf Einsatz bewaffneter Streitkräfte sowohl auf das Selbstverteidigungsrecht gem. Art. 51 UN-Charta als auf eine Ermächtigung durch den Sicherheitsrat, die sie in den beiden Resolutionen zu erkennen glaubt. Ferner bezieht sie sich auf die Beistandsverpflichtung des Art. 5 NATO-Vertrag als Bündnispartner der USA (Antrag Punkte 1, 2 und 3)

Da das Selbstverteidigungsrecht unabhängig von einer evtl. Ermächtigung durch den Sicherheitsrat besteht, sind beide getrennt voneinander rechtlich zu prüfen. Art. 5 NATO-Vertrag baut demgegenüber auf dem Selbstverteidigungsrecht auf, d.h. der sog. Bündnisfall kann nur im Rahmen des Art. 51 UN-Charta festgestellt werden...



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Wehrmachtsverbrechen in Griechenland

Kritische Justiz 3/1999, S. 381 ff.

Die Geschichte der Verbrechen der deutschen Wehrmacht ist erst in jüngster Zeit Gegenstand öffentlicher Diskussionen geworden. Wegen Kriegsverbrechen in Griechenland wurde nur ein Hauptverfahren eröffnet, obwohl Hunderte von Ermittlungsverfahren eingeleitet worden waren. Da die Bundesregierung zu einer politischen Behandlung der Frage nicht bereit war, haben Opfer der Wehrmachtsverbrechen oder ihre Nachfahren Prozesse in Griechenland an­hängig gemacht. In zwei Urteilen ist die Bundesregierung zu Schadensersatz und Wiedergutmachung verurteilt worden. Der Autor geht der Frage nach, welche Entschädigungsansprüche bestehen und wer sie vor welchem Gericht geltend machen kann. (Red.)

Nuklearwaffen vor dem IGH

Kritische Justiz 1997 Heft 3 S. 345 - 356

Fünfzig Jahre nach dem ersten Einsatz der Bombe und zehn Jahre nach dem ersten Gau eines Kernkraftwerkes hat der Internationale Gerichtshof (IGH) den Einsatz und die Drohung mit Nuklearwaffen für völkerrechtswidrig erklärt. Gut ein Jahr dananch gibt es jedoch immer noch keine Anzeichen dafür, daß die Nuklearmächte irgendwelche Konsequenzen aus diesem Gutachten zu ziehen beabsichtigen. Wenn es der UN-Generalversammlung 33 Jahre, nachdem sie zum ersten Mal den Einsatz der Nuklearwaffe als Verstoß "gegen die Gesetze der Menschlichkeit" und "Verbrechen gegen die Menschheit und Zivilisation" gebrandmarkt hat, endlich gelingt, den Internationalen Gerichtshof in die Auseinandersetzung gegen die Nuklearwaffenstaaten einzuschalten, sollte man das als Zeichen düfür werten, daß in der Weltöffentlichkeit die Chancen dafür gestiegen sind, die Menschheit von der Geißel der Nukleardrohung zu befreien...

Nuklearwaffen vor dem IGH.pdf
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Zu den Beratungen beim IGH habe ich ein Gutachten erstellt und dem Gerichtshof zugesandt:

Advidory Opinion Nuclear Weapons.pdf
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